Leitfaden ·
EU-Gehälter: Was AD5, AST3 und Vertragsbedienstete verdienen

Kurz gesagt
Ein Beamter, der in AD5 eingestellt wird, beginnt mit einem Grundgehalt von 6.152,64 € im Monat, ein AST3 mit 4.806,17 € und ein Vertragsbediensteter der Funktionsgruppe IV mit 4.449,31 €, nach der Gehaltstabelle, die seit dem 1. Juli 2025 gilt. Dazu kommen die Haushaltszulage, die Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder, die Erziehungszulage und die Auslandszulage; abgezogen werden die Gemeinschaftssteuer, die progressiv von 8 % bis 45 % reicht, die Solidaritätsabgabe und die Beiträge zur Versorgung und zur Krankenversicherung. Auf ein EU-Gehalt fällt keine nationale Einkommensteuer an. Was am Ende ankommt, hängt auch vom Dienstort ab: Jedes Land hat einen Berichtigungskoeffizienten, und Brüssel ist mit 100 die Referenz.
Die wichtigsten Fakten
- Quelle
- Jährliche Angleichung der Dienstbezüge 2025, Amtsblatt C/2025/6564, anwendbar seit dem 1. Juli 2025
- AD5, Dienstaltersstufe 1
- 6.152,64 € im Monat
- AD7 und AD8, Dienstaltersstufe 1
- 7.876,27 € und 8.911,48 €
- AST3, Dienstaltersstufe 1
- 4.806,17 €
- Vertragsbedienstete, Dienstaltersstufe 1
- FG IV 4.449,31 € · FG III 3.475,62 € · FG II 2.714,73 € · FG I 2.613,72 €
- Haushaltszulage
- 241,21 € plus 2 % des Grundgehalts
- Unterhaltsberechtigtes Kind
- 527,06 € pro Kind und Monat
- Auslandszulage
- 16 % von Gehalt und Zulagen, mindestens 714,89 €
Was verdient ein Beamter in jeder Besoldungsgruppe?
Das monatliche Grundgehalt richtet sich nach Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe, festgelegt in einer Tabelle, die im Amtsblatt veröffentlicht und jedes Jahr angepasst wird. Die Stufen steigen mit dem Dienstalter, in der Regel alle zwei Jahre; die Besoldungsgruppe steigt durch Beförderung. Diese Zahlen gelten seit dem 1. Juli 2025:
| Besoldungsgruppe | Stufe 1 | Stufe 3 | Stufe 5 |
|---|---|---|---|
| AD16 | 23.932,55 € | 25.986,17 € | — |
| AD12 | 14.603,92 € | 15.857,08 € | 16.523,41 € |
| AD9 | 10.082,77 € | 10.947,98 € | 11.408,03 € |
| AD8 | 8.911,48 € | 9.676,16 € | 10.082,77 € |
| AD7 | 7.876,27 € | 8.552,11 € | 8.911,48 € |
| AD5 | 6.152,64 € | 6.680,58 € | 6.961,29 € |
| AST3 | 4.806,17 € | 5.218,60 € | 5.437,91 € |
| AST1 | 3.754,39 € | 4.076,54 € | 4.247,86 € |
AD und AST teilen sich dieselbe Tabelle: Die Zahl ist die Besoldungsgruppe, ein AST3 und ein AD3 würden also gleich bezahlt. Was sich ändert, ist die Besoldungsgruppe, in der Sie einsteigen, und die legt das Auswahlverfahren fest: AD5 im Auswahlverfahren für Hochschulabsolventen, AD7 im Verfahren in der IKT, AD8 in künstlicher Intelligenz und Cybersicherheit, AST3 im Verfahren für Fachassistenten.
Und ein Vertragsbediensteter?
Vertragsbedienstete haben ihre eigene Tabelle, mit vier Funktionsgruppen und eigenen Besoldungsgruppen. Eingestellt wird in der Regel in der ersten Besoldungsgruppe der jeweiligen Gruppe:
| Funktionsgruppe | Besoldungsgruppe | Stufe 1 |
|---|---|---|
| FG IV, Verwaltung und Beratung | 13 | 4.449,31 € |
| FG III, ausführende und technische Tätigkeiten | 8 | 3.475,62 € |
| FG II, Bürotätigkeiten | 4 | 2.714,73 € |
| FG I, manuelle Unterstützung | 1 | 2.613,72 € |
Das ist der Weg über CAST Permanent, wo der Vertrag in der Regel auf bis zu sechs Jahre befristet ist und keine Laufbahn auf Lebenszeit eröffnet.
Was kommt zum Grundgehalt dazu?
Die Zulagen nach Anhang VII des Statuts der Beamten — und die sind nicht klein:
- Haushaltszulage: 241,21 € plus 2 % des Grundgehalts, für verheiratete Beamte oder Beamte mit unterhaltsberechtigten Kindern.
- Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder: 527,06 € im Monat pro Kind.
- Erziehungszulage: 357,62 € im Monat pro Kind in Ausbildung, im gekürzten Fall 128,76 €.
- Auslandszulage: 16 % des Grundgehalts zuzüglich Haushaltszulage und Kinderzulage, mindestens 714,89 €, für alle, die nicht im Land ihres Dienstortes gelebt haben. Vertragsbedienstete erhalten in manchen Fällen eine niedrigere, 513,91 €.
- Zulage bei Elternurlaub: 1.289,65 € im Monat, oder 1.719,56 € für Alleinerziehende und in einigen anderen Fällen.
Ein AD5 mit Partner und zwei Kindern liegt damit deutlich über den 6.152,64 € der Tabelle.
Was wird abgezogen?
Drei Dinge, und keines davon ist die nationale Einkommensteuer: Nach dem Protokoll Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Union sind EU-Gehälter von ihr befreit und werden stattdessen von der Union selbst besteuert.
- Gemeinschaftssteuer. Progressiv, von 8 % bis 45 % des steuerpflichtigen Betrags, nach der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68. Sie wird jeden Monat an der Quelle einbehalten.
- Solidaritätsabgabe. Ein Abzug, der zur Steuer hinzukommt, nach Artikel 66a des Statuts der Beamten 6 % des Grundgehalts und 7 % ab Besoldungsgruppe AD15, Dienstaltersstufe 2.
- Beiträge zur Versorgung und zur Krankenversicherung. Ein Anteil am Versorgungssystem und am gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem. Der Versorgungssatz wird jedes Jahr vom Rat versicherungsmathematisch neu berechnet und ändert sich deshalb; die geltende Zahl erscheint mit der jährlichen Angleichung.
Die Zahl, die als „Gehalt eines EU-Beamten“ herumgereicht wird, ist fast immer das Grundgehalt der Tabelle — vor alldem.
Warum zahlt dieselbe Besoldungsgruppe in jedem Land anders?
Wegen des Berichtigungskoeffizienten nach Artikel 64 des Statuts der Beamten, der die Bezüge an die Lebenshaltungskosten des Dienstortes anpasst. Brüssel und Luxemburg sind die Referenz, mit 100. Seit dem 1. Juli 2025:
| Land | Koeffizient |
|---|---|
| Dänemark | 130,5 |
| Irland | 130,7 |
| Frankreich | 113,6 |
| Niederlande | 113,2 |
| Deutschland | 102,7 |
| Spanien | 92,4 |
| Italien | 87,5 |
| Polen | 82,3 |
| Bulgarien | 66,1 |
Ein AD5 an einer Agentur in Spanien bekommt 92,4 % der Zahl aus der Tabelle, einer in Kopenhagen 130,5 %. Der Koeffizient gilt für das Gehalt, nicht für die Besoldungsgruppe: Ihre Laufbahn ist überall dieselbe.
Wie komme ich in eine dieser Besoldungsgruppen?
Über ein Auswahlverfahren, und die Besoldungsgruppe steht schon vor Ihrer Bewerbung fest, in der Bekanntmachung:
- AD5 ist die Einstiegsgruppe für Hochschulabsolventen, ohne verlangte Berufserfahrung. Siehe den Leitfaden zu EPSO/AD/427/26.
- AD7 und AD8 sind Besoldungsgruppen für Spezialisten: Hochschulabschluss und Berufserfahrung im Fachgebiet, und über Ihren Platz entscheidet der Fachtest.
- AST3 ist die Einstiegsgruppe für Fachassistenten und verlangt ebenfalls Erfahrung.
- FG I bis IV sind die der Vertragsbediensteten, über CAST Permanent, ohne Rangfolge: Sie bestehen oder nicht.
Welche Tests jedes Verfahren hat, steht im Leitfaden zu den Auswahlverfahren 2026, und wie sie bewertet werden in Wie EPSO seine Tests bewertet.
Häufige Fragen
- Wie viel verdient ein AD5-Beamter?
- Ein Grundgehalt von 6.152,64 € im Monat in Dienstaltersstufe 1, nach der seit dem 1. Juli 2025 geltenden Tabelle, vor Zulagen, Gemeinschaftssteuer und Beiträgen und angepasst um den Berichtigungskoeffizienten des Dienstlandes.
- Wie viel verdient ein AST3?
- 4.806,17 € im Monat in Dienstaltersstufe 1, nach derselben Tabelle wie die Administratoren: AD und AST teilen sich die Gehaltstabelle, und was sich ändert, ist die Besoldungsgruppe, in der Sie eingestellt werden.
- Wie viel verdient ein Vertragsbediensteter?
- In Dienstaltersstufe 1 der Einstiegsgruppe: 4.449,31 € in der Funktionsgruppe IV, 3.475,62 € in FG III, 2.714,73 € in FG II und 2.613,72 € in FG I.
- Zahlen EU-Beamte Steuern?
- Ja, aber an die Union, nicht an ihr Land: eine Gemeinschaftssteuer, progressiv von 8 % bis 45 %, dazu eine Solidaritätsabgabe von 6 % und von 7 % ab AD15, Dienstaltersstufe 2. Von der nationalen Einkommensteuer sind EU-Gehälter befreit.
- Ändert sich das Gehalt je nach Dienstort?
- Ja. Jeder Dienstort hat einen Berichtigungskoeffizienten, Brüssel und Luxemburg stehen bei 100: 92,4 in Spanien, 87,5 in Italien, 130,5 in Dänemark, seit dem 1. Juli 2025.
- Wann werden diese Zahlen aktualisiert?
- Jedes Jahr. Der Rat veröffentlicht die jährliche Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge in der Reihe C des Amtsblatts, mit Wirkung vom 1. Juli des jeweiligen Jahres.
Quellen
- 2025 annual update of the remuneration and pensions of the officials and other servants of the EU · Official Journal of the EU, C/2025/6564 · 11. Dezember 2025
- Staff Regulations of Officials of the European Union and Conditions of Employment of Other Servants · Regulation No 31 (EEC), 11 (EAEC), consolidated text
- Regulation (EEC, Euratom, ECSC) No 260/68 laying down the conditions and procedure for applying the tax for the benefit of the European Communities · Official Journal of the EU